Änderung der Verfügungen:
Freenet:
Die maximale äquivalente Strahlungsleistung (ERP) beträgt 1 Watt.
In 10 km Grenzabstand zu Belgien und Polen sind nur 0,5 Watt Strahlungsleistung (ERP) gestattet.
CB:
Nach der neuen Verfügung stehen jetzt 9 Kanäle für CB-Gateways zur Verfügung: Kanal 11, 29, 34, 39, 40, 41, 61, 71 und 80, wobei bei den Kanälen 61, 71 und 80 die Schutzabstände einzuhalten sind und nur Frequenz- oder Phasenmodulation zugelassen ist.
Sollte das Gateway unbemannt betrieben werden, so ist die telefonische oder sonstige Erreichbarkeit des Sysops zu gewährleisten, z.B. durch Mitteilung über eine Funkbake oder eine Kennung über die BnetzA zu beantragen. Für die Registrierung bei der BNetzA gibt es ein Antragsformular. Eine Rufzeichenpflicht besteht weiterhin nicht.